Ablauf und Kosten

Der erste Schritt

Wir vereinbaren zunächst einen Termin für ein Erstgespräch. In den ersten fünf sogenannten probatorischen Sitzungen erfolgt eine differenzierte Diagnostik und Problemanalyse. Ferner sind diese Sitzungen für ein gegenseitiges Kennenlernen da und die Einschätzung, ob ich Ihnen mit dem Methoden der Kognitiven Verhaltenstherapie in Ihrer Situation helfen kann. Entschließen wir uns zu einer weiteren Zusammenarbeit, erfolgt ein Antrag auf Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie an Ihre Krankenkasse/Beihilfe, so dass Sie frühzeitig eine Kostenzusage für die weiteren Therapiesitzungen haben. Die ersten fünf probatorischen Sitzungen werden von den Kostenträgern in jedem Fall übernommen, sofern Sie nicht bereits viele ambulante Vorbehandlungen im Bereich Psychotherapie hatten. .

Privat Krankenversicherte/Beihilfeberechtigte

Psychotherapie ist bei Vorliegen einer psychischen Störung nach dem Internationalen Klassifikationssystem der WHO (ICD-10 ) eine Leistung der Privaten Krankenversicherung.

Meist ist ein Antrag auf ambulante Psychotherapie notwendig, der von den unter der ärztlichen Schweigepflicht verpflichteten Gutachtenärzten Ihrer privaten Krankenversicherung geprüft und in der Regel bewilligt wird. Je nach Ihren individuellen Vertragsbedingungen werden unterschiedliche Stundenkontingente bewilligt. Hilfreich ist, wenn Sie sich vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung/Beihilfestellung über die Modalitäten des Erstattungsverfahrens erkundigen.

Die Kosten werden auf Antrag i.d.R. problemlos übernommen.

Gesetzlich Krankenversicherte

Meine  Praxis führe ich als reine Privatpraxis, d.h. es gibt keinen Abrechnungsvertrag mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen. Trotzdem kann Ihre Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der Therapie in einer Privatpraxis übernehmen. Im Sozialgesetzbuch 5 §13 Abs. 3 ist geregelt, dass auch ein gesetzlich versicherter Patient das Recht hat, die Leistungen einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen und die Kosten von seiner Kasse erstattet zu erhalten, wenn er unzumutbar lange auf eine Behandlung in einer kassenärztlich zugelassenen Praxis warten muss und dies nachweisen kann.

Wichtig zu wissen:

Psychologische Psychotherapeuten in Privatpraxen und in kassenärztlich zugelassenen Praxen haben die gleiche fachliche Qualifikation: Beide haben nach ihrem Diplom-Psychologiestudium eine mindestens dreijährige Fortbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten durchlaufen, welche mit der Approbationsprüfung abschließt.

Selbstzahler

Entscheiden Sie sich, die Kosten für Ihre Unterstützung selbst zu übernehmen, entfallen alle Antragsformalitäten und weder Ihre Krankenversicherung noch andere Gutachter erhalten Daten über Sie. Sie schließen einzig mit mir alleine einen Behandlungsvertrag, in welchem wir die Dauer und Frequenz der Therapie flexibel nach Ihren Wünschen gestalten. Die Therapie kann schnell und unkompliziert beginnen.

Abrechnung/Kosten

Mein Honorar berechne ich nach den „Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen“ in der Geltung ab dem 01.07.2024.

Auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer können Sie die Liste der neuen GOP-Leistungen einsehen (hier Link dazu einfügen). Eine Psychotherapiesitzung umfasst 50 Minuten. Entsprechend werden für die Psychotherapeutische Sprechstunde wie die Psychotherapeutische Kurzzeittherapie die GOP-Ziffer 812 abgerechnet, was bei einem üblichen 2,3fachen Steigerungssatz 134,06 Euro entspricht. 

Geht Ihre Kurzzeittherapie nach sechs Psychotherapeutischen Sprechstunden und 24 Stunden Kurzzeittherapie-Sitzungen in eine Langzeittherapie über, beträgt mein Honorar 120 Euro für jede weitere Sitzung á 50 Minuten.

Bitte klären Sie Ihre individuellen Vertragsmodalitäten vor Therapiebeginn ab. Gerne bin ich Ihnen bei Fragen behilflich.

Ausfallhonorar

Mit der Vereinbarung eines Gesprächstermins gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein. Nehmen Sie den vereinbarten Termin ohne eine rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 90 Euro vereinbart. Dieses Honorar wird von Ihrer Krankenversicherung nicht erstattet. Sagen Sie den Termin mindestens 48 Stunden vor dem Termin ab, entfällt die Zahlungsverpflichtung.