Bereits Ihr Anruf in meiner Praxis unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht und selbstverständlich unterliege ich mit allem was Sie mir in weiteren Gesprächen anvertrauen, sowie jedwede Dokumentation der gesetzlichen Schweigepflicht.
Nur wenn Sie mir eine ausdrückliche schriftliche Entbindung der Schweigepflicht geben, kann ich Daten in einem Antrag auf ambulante Psychotherapie an Ihre Krankenkasse bzw. Beihilfestelle weitergeben. Auch gegenüber Ihren nächsten Angehörigen unterliege ich selbstverständlich der gesetzlichen Schweigepflicht, auch hier gilt: nur wenn Sie einem Gespräch ausdrücklich zustimmen und dies wünschen, können Ihre nächsten Angehörigen in die Therapie punktuell mit einbezogen werden.
Selbstverständlich werden an Dritte, wie Arbeitgeber und Behörden keinerlei Daten von mir weitergegeben.
Eine Psychotherapie, ebenso wie psychotherapeutische Begleitung, Coaching oder Supervision benötigt immer höchstes Vertrauen und unterliegt damit absoluter Schweigepflicht und Diskretion.